LG Gießen contra VW

Auch das LG Gießen bestätigt in seiner Entscheidung vom 26.09.2017 (2 O 110/17) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die VW AG.

VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.

LG Freiburg contra VW

Mit Urteil vom 09.06.2017 (2 O 140/16) verurteilte das LG Freiburg die VW AG zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.

LG Frankfurt (Oder) contra VW

Auch das LG Frankfurt Oder bestätigt in seiner Entscheidung vom 17.07.2017 (13 O 174/16) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Betrug des Klägers durch die VW AG.

VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.

LG Frankfurt (am Main) 3x contra VW

Auch das LG Frankfurt am Main sieht in 3 Entscheidungen gegen die Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des betroffenen Kunden und gibt dem Anspruch nach § 826 BGB statt. Der Kläger kann das mit der Manipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeug, welches dadurch eine unzulässige Abschalteinrichtung (so das KBA) besitzt, an VW zurückgeben und erhält, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, den Kaufpreis zurück.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2017, 2-31 O 110/16

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2017, 2-30 O 190/16

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2017, 2-17 O 128/16

LG Essen 4x contra VW

Auch das LG Baden Baden sieht in 4 Entscheidungen gegen die Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des betroffenen Kunden und gibt dem Anspruch nach § 826 BGB statt. Der Kläger kann das mit der Manipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeug, welches dadurch eine unzulässige Abschalteinrichtung (so das KBA) besitzt, an VW zurückgeben und erhält, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, den Kaufpreis zurück.

LG Essen, Urteil vom 18.08.2017, 16 O 262/16

LG Essen, Urteil vom 28.08.2017, 4 O 103/17

LG Essen, Urteil vom 28.08.2017, 4 O 114/17

LG Essen, Urteil vom 04.09.2017, 16 O 245/17

 

LG Düsseldorf contra VW

Auch das LG Düsseldorf bestätigt in seiner Entscheidung vom 22.03.2017 (18a O 25/17) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die VW AG.

VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.

LG Dortmund contra VW

Auch das LG Dortmund bestätigt in seinen Entscheidungen vom 06.06.2017 (12 O 228/16) und vom 02.10.2017 (12 O 45/17) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die VW AG.

VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.

LG Bochum contra VW

Nach dem ersten Urteil im VW Abgasskandal in Deutschland, welches das LG Bochum zu fassen hatte und der Richter offensichtlich ohne tiefgreifendere Kenntnis der Materie die Klage abwies, hat sich das LG Bochum nunmehr auch eines Besseren besonnen und seine Rechtsprechung geändert.

Mit Urteil vom 17.08.2017, I-8 O 26/17 verurteilte das LG Bochum die VW AG zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattungdes Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das Gericht hielt das Fahrzeug wegen Abschaltung der Abgasreinigung für mangelhaft. Dieser Mangel sei auch erheblich. Damit verwirft das LG Bochum seine fehlerhafte ursprüngliche Rechtsprechung, wonach der Mangel nicht erheblich sei.

LG Bielefeld contra VW

Auch das LG Bielefeld bestätigt in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.10.2017, 6 O 149/16) gegen die Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des betroffenen Kunden und gibt dem Anspruch nach § 826 BGB statt. Der Kläger kann das mit der Manipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeug, welches dadurch eine unzulässige Abschalteinrichtung (so das KBA) besitzt, an VW zurückgeben und erhält, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, den Kaufpreis zurück.

 

LG Baden Baden 3x contra VW

Auch das LG Baden Baden sieht in 3 Entscheidungen gegen die Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des betroffenen Kunden und gibt dem Anspruch nach § 826 BGB statt. Der Kläger kann das mit der Manipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeug, welches dadurch eine unzulässige Abschalteinrichtung (so das KBA) besitzt, an VW zurückgeben und erhält, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, den Kaufpreis zurück.

LG Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017, 3 O 123/16

LG Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017, 3 O 163/16

LG Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017, 3 O 387/16