OLG Düsseldorf mit Hinweisbeschluss contra VW

Das OLG Düsseldorf hat mit Hinweisbeschluss vom 21.09.2017, Az. I 4 U 87/17, im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass Erfolgsaussichten für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestünden.

Damit gibt das OLG Düsseldorf zu erkennen, dass ein Anspruch aus dem Deliktsrecht gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller VW auf Fahrzeugrückgabe Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, bestehen dürfte.

Damit bestätigt das OLG Düsseldorf die aktuelle Tendenz vieler Landgericht.

Hier erfahren Sie, wie hoch Ihre Nutzungsentschädigung ist und was Sie von VW für Ihr betroffenes Fahrzeug noch erhalten.

 

OLG Köln mit richtungsweisendem Hinweisbeschluss

Das OLG Köln hat am 20.12.2017 in einem Hinweisbeschluss, Az. 18 U 112/17, auf ein stattgebendes Urteil des LG Aachen, Az. 8 O 12/16, dem beklagten VW-Händler mitgeteilt, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen des OLG Köln hinischtlich der Erheblichkeit des Mangels und der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung.

Bei diesen beiden Punkten, welchen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag besondere Bedeutung zukommt, sind sich die Landgerichte bzw. die Richter nicht einig. So wird immer wieder angenommen, dass der Mangel, also die Manipulationssoftware, nicht erheblich sei, da diese durch das Software-Update für unter 100,- € und nur geringem Zeitaufwand (ca. 40 min) zu beseitigen sei. Dieser Argumentation erteilte das OLG Köln in seinem Hinweisbeschluss nun eindeutig eine Abfuhr und stellte unmissverständlich klar, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt.

Auch hinsichtlich der Angemessenheit der Fristsetzung führte das OLG Köln aus, dass die gesetzte Frist der Klägerin (2 Wochen) ausreichend sei.

Nachzulesen ist der vollständige Hinweisbeschluss hier:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2017/18_U_112_17_Beschluss_20171220.html

 

Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatz, Verjährung droht

VW Golf TDI Abgas-Skandal

Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das von VW auf die Schnelle entwickelte Software-Update aufspielen lassen.

Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.).

VW übernimmt keine Garantie für Folgen des Software-Updates. Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatz, Verjährung droht weiterlesen

Wann verjähren die Ansprüche im Abgasskandal?

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Aufgrund zahlreicher Nachfragen und Verunsicherung unter den vom VW-Abgasskandal Betroffenen sehe ich Bedarf bei der Aufklärung, wann welche Ansprüche verjähren.

Aktuell liest man bei einigen Kollegen „Achtung Verjährung droht“ oder Ähnliches. Hier ist immer die Rede vom 31.12.2017, bis wann spätestens Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Zutreffend ist, dass VW selber „großzügig“ bis zum 31.12.2017 auf die Einrede der Verjährung bzgl. Gewährleistungsansprüchen der Kunden verzichtet hat. Unter die Gewährleistungsansprüche fallen Nachbesserung (Neulieferung), Minderung und Rücktritt, also die Ansprüche aus dem Kaufrecht.

Da die meisten Händler jedoch keine Niederlassungen sind und somit absolut selbständig (in der Regel GmbH), haben sich die Mehrzahl der Händler der „großzügigen“ Aussage von VW hinsichtlich des Verjährungsverzichts natürlich nicht angeschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Ansprüche aus dem Kaufrecht gegen den Vertragpartner (Händler) ohnehin schon verjährt sind. Bei Neuwagen beträgt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche 2 Jahre ab Übergabe, bei Gebrauchtwagen sogar nur 1 Jahr. Wann verjähren die Ansprüche im Abgasskandal? weiterlesen

DUH gewinnt gegen Bundesverkehrsministerium

Die Deutsche Umwelthilfe DUH gewinnt auch ihren zweiten Prozess gegen das Bundesverkehrsministerium.

Diesmal ging es um die Herausgabe des von VW im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei 800.000 Fahrzeugen. Das Bundesverkehrsministerium hielt dieses Dokument seit 2 Jahren zurück.

Das VG Berlin hat am 19.12.2017 (VG 2 K 236.16) nun entschieden, dass das Ministerium dieses Dokument herauszugeben hat. Die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit geht den Interessen des Verkehrsministeriums vor.

Vorangegangen war, dass das Verkehrsministerium die Unterlagen nur vollständig geschwärzt (selbst Ländernamen, also Begriffe wie „Deutschland“, „Europa“ oder „restliche Welt“ wurden geschwärzt), das Dokument bestand nur noch aus schwarzen Balken und war nicht lesbar, herausgegeben hatte.

Software-Update, Funktionsweise und Folgen

Welche Modelle sind betroffen?

Motor-Talk hat als ersten Medium die Details über die Funtion des VW Software-Updates veröffentlicht und sprach in diesem Zusammenhang mit Ingenieur Bernd Lenzen von der TU Darmstadt.
„VW vergleicht das Prinzip mit einem Smartphone, dessen Leistung sich nach einem Software-Update verbessert. Dafür setzen die Konstrukteure Erkenntnisse ein, die bei der Einführung der Motoren noch nicht verfügbar waren. „Die Offenlegung der Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt, um Vertrauen zu den Kunden aufzubauen. Denn bisher verzichten einige Autobesitzer aus Angst auf das Update. Das kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen“, so Timo Friedmann.

Das Software-Update wirkst sich wie folgt auf die einzelnen Bauteile aus: Software-Update, Funktionsweise und Folgen weiterlesen

KBA ruft VW Touareg zurück

Wie bereits berichtet hat VW seinen Kurs hinsichtlich der Abgasmanipulation nicht geändert. Jüngst wurde bekannt, dass in den VW Touareg Modellen mit dem 3.0 l V6 TDI Agregat eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Das KBA hat jetzt den Rückruf der 57.600 (weltweit, davon 25.800 in Deutschland) betroffenen Fahrzeuge angeordnet.

Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um Modelle mit dem 3 l V6 Motor der Modelljahre 2014 bis 2017 mit Euro 6 Norm. KBA ruft VW Touareg zurück weiterlesen

LG Siegen contra VW

Das LG Siegen hat mit Urteil vom 14.11.2017 (1 O 118/17) den Händler zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, Zug um Zug gegen Herausgabe des vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenenn Kilometer verurteilt. Das LG Siegen sah in der unzulässigen Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel, der den Kläger zum Rücktritt berechtigt.

Gleichzeitig wurde die VW AG zum Schadenersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Das LG Siegen führte u.a. zur Begründung der Sittenwidrigkeit aus, dass VW in großem Umfang und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltschutzvorschriften ausgehebelt und zugleich ihre Kunden manipulierend beeinflusst hat. VW hat dabei nicht einfach nur gesetzliche Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt.

Weiter führt das LG Siegen aus, dass VW ihr Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gesetzt habe.

Zulassungsbehörden legen VW Fahrzeuge still

Die Zulassungsbehörden haben in ganz Deutschland begonnen die Halter von Fahrzeugen, welche vom VW-Abgasskandal betroffen sind und bislang das Software-Update verweigert haben, zum Aufspielen dieses Updates zu zwingen. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR wurden bereits etwa 90 Fahrzeughalter aufgefordert, ihre Fahrzeuge binnen vier Wochen umrüsten zu lassen, andernfalls würden die Autos stillgelegt.

Stilllegungsverfügungen sollen bereits in 10 Fällen erlassen worden sein. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) fordert die Umrüstung der vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge binnen 18 Monaten (nachdem das jeweilige Software-Update für das betroffene Fahrzeug vom KBA freigegeben wurde) vornehmen.

VW selber meldet dem KBA alle Fahrzeuge, die noch mit der alten Motor-Software fahren. Diese Information leitet das KBA an die zuständigen Zulassungsstellen weiter.

Die Zulassungstellen agieren jedoch differenziert. Zulassungsbehörden legen VW Fahrzeuge still weiterlesen

Landkreis Wittmund nimmt Stilllegung zurück

Im Landkreis Wittmund wurde nach der Androhung des KBA ein VW Amarok mit Stilllegungsbescheid des Landkreises stillgelegt, weil der Halter sich geweigert hatte, das von VW entwickelte Software-Update aufspielen zu lassen.

Doch hatte dieser Bescheid nicht lange Bestand, denn das Landratsamt hob den Stilllegungsbescheid mit der Begründung auf, dass „die Beseitigung des Mangels kann laut mir folgendem Gutachten nicht durchgeführt werden, da nicht bekannt ist, wie der Mangel abgestellt werden kann, ohne dass weitere Schäden am Fahrzeug dadurch verursacht werden“.

Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Zulassungsstellen in Deutschland diese Thematik angehen werden.