10 Millionen Bußgeld für BMW

Der Autokonzern BMW soll wegen des Einsatzes einer unzulässigen Abschaltautomatik für die Abgasreinigung bei Dieselmodellen ein Bußgeld von zehn Millionen Euro zahlen. Die Software soll bei 7.600 Diesel-Fahrzeugen der Modelle 750xd und M550xd installiert worden sein. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft München I war das ein Versehen und keine Absicht. So hatte es BMW bis dato auch gegenüber dem Bundesverkehrsministerium angegeben. BMW habe aber intern Aufsichtspflichten verletzt, was geahndet werden soll.

VW Abgasskandal auch bei Benzinern?

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Der VW-Abgasskandal könnte eine neue Dimension erreichen. VW, Audi und Porsche haben womöglich auch die Abgastests von einigen Benzinern manipuliert. Dies gehe aus Zeugenberichten in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft München hervor, schreibt die „Bild am Sonntag“. Bei einem Krisentreffen im November 2015 hätten Experten aus dem VW-Konzern berichtet, dass die Automatikgetriebe der Hersteller Schaltprogramme enthielten, die nur auf dem Prüfstand aktiv seien und Emissionswerte beeinflussen könnten. Gegenüber den Ermittlern sollen die Zeugen erklärt haben, dass die Getriebefunktionen in erster Linie genutzt wurden, um den CO2-Ausstoß und damit den Spritverbrauch zu manipulieren.

Demnach sollen Getriebe-Experten von VW bei einem Krisentreffen im November 2015 berichtet haben, dass Automatikgetriebe aller Marken Schaltprogramme enthalten, die nur auf dem Prüfstand aktiv sind und Emissionswerte beeinflussen können. Dies betreffe Fahrzeuge mit Diesel- und Ottomotoren, soll es in dem Dokument heißen.

VW hatte im November 2015 zugegeben, bei der Typen-Zulassung zahlreicher Modelle zu niedrige CO2-Werte angegeben und damit falsche Versprechen über den Spritverbrauch gemacht zu haben. Davon waren nach ersten Angaben des Konzerns rund 800.000 Fahrzeuge betroffen, darunter auch mehrere Benziner. Später reduzierte VW die Zahl der betroffenen Fahrzeuge auf etwa 36.000. Hierüber hatten wir bereits berichtet.

Weitere Zeugen haben gegenüber den Ermittlern ausgeführt, dass die Getriebefunktionen in erster Linie zur Manipulation des CO2-Ausstoßes und damit dem Spritverbrauch genutzt wurde. Eine interne Präsentation aus dem Februar 2016 zeigt, wie gewünschte Schaltprogramme auf dem Prüfstand aktiviert werden, um Emissionen zu verringern. Laut Anleitung für den VW Bus T5 soll der Fahrer zum „Aktivieren des Rollenmodus“ die Zündung einschalten, den Warnblinker betätigen und fünfmal das Gaspedal 100 Prozent drücken, berichtet die „BamS“.

In der Präsentation werde zudem eine Getriebefunktion beschrieben, die als „Komfortfunktion“ geführt wird. Bei der „Komfortfunktion“ würden die Gänge vorzeitig hochgeschaltet, was wiederum zu niedrigen Drehzahlen und einem geringeren CO2-Ausstoss führe.

Auch die Testfahrer von VW sollen in die Manipulation eingeweiht gewesen sein. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Hersteller ihre eigenen Testfahrer zu den Abgasmessungen mitbringen und die Fahrzeuge von Ihnen auf dem Prüfstand gefahren werden und eben nicht von den Personen des technischen Dienstes, besonders brisant.

Schweiz verhängt Zulassungsstopps

Welche Modelle sind betroffen?

Das Bundesamt für Straßen (Astra) in der Schweiz hat für einige Porsche- und Mercedes-Modelle mit manipulierten Dieselmotoren einen vorläufigen Zulassungsstopp verhängt. Dies betreffe Fahrzeuge, die ab kommenden Freitag (24.8.2018) importiert würden, teilte das Astra am Mittwoch mit.

Von der Weisung betroffen sind Mercedes-Modelle des Typs Vito mit 1,6-Liter-Dieselmotor der Abgasstufe Euro 6.

Bei Porsche sind es die Typen Macan mit 3-Liter-Dieselmotor und Cayenne mit 4,2-Liter-Dieselmotor, ebenfalls jeweils mit der Abgasstufe Euro 6. Diese Typen sind laut Astra erwiesenermaßen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung ausgestattet.

Das Bundesamt für Straßen ist bereits vor einer Woche aktiv geworden und hat einen Zulassungsstopp für die Audi-Modelle A6 und A7 der Generation C7 mit Dreiliter-Dieselmotor der Abgasstufe Euro 6 verhängt.

Die von den Manipulationen betroffenen Fahrzeuge könnten erst dann wieder in der Schweiz als Neufahrzeuge zugelassen werden, wenn sie nachweislich wieder den Vorschriften entsprächen.

 

VW will sich von Managern und Ingenieuren trennen.

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Die Dieselmanipulationen sind in den Motorenabteilungen des Konzerns erdacht und entwickelt worden. Und schon mindestens seit eineinhalb Jahren ist der Kern der Verdächtigen bekannt, auch dem VW, denn US-Staatsanwälte waren in diesem Fall deutlich schneller unterwegs als die deutschen Kollegen.

Dem sogenannten „Statement of Facts“ – dem Schuldeingeständnis des VW-Konzerns gegenüber den amerikanischen Behörden – ist der Kreis der Verdächtigen zu entnehmen. Anfang 2017 hatte Volkswagen dieses Schuldeingeständnis unterschrieben. Trotzdem ist in Wolfsburg bislang nichts passiert. Die Verdächtigen sind nach wie vor auf der Gehaltsliste von VW. Dies soll sich jetzt ändern. VW will sich jetzt von belasteten Managern und Ingenieuren trennen. Diesen soll die Kündigung ausgesprochen werden.

Die bevorstehenden Kündigungen sollen damit begründet werden, dass der Konzern jetzt Einsicht in die Ermittlungsakten der Braunschweiger Staatsanwaltschaft bekommen habe.

OVG Münster mit Skandalentscheidung

Das OVG Münster hat am Freitag, den 17.08.2018 in zwei Verfahren (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18) entschieden, dass Halter von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Motorsteuerung die vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebenen Software-Updates aufspielen lassen müssen. Weigert sich der Halter, wird das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde stillgelegt.

Besonders brisant ist dieses Urteil für die zahlreichen anhängigen Klagen gegen den VW Konzern. So gibt es immer wieder Richter, welche das Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten lassen wollen. Mit dem Aufspielen des Software-Updates wird das Fahrzeug verändert, so dass der ggfls. beweispflichtige Kläger seiner Beweislast nicht mehr nachkommen kann.

In einem Fall vor dem OVG Münster ging es genau um diese Beweislage in einer Zivilklage gegen den Verkäufer des Fahrzeugs.

Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung des OVG Münster nicht rechtskräftig wird, sondern vom Bundesverwaltungsgericht überprüft wird.

OLG Oldenburg contra VW

Auch das OLG Oldenburg schlägt in die Kerbe wie zuvor die OLGs in Köln, Düsseldorf, Hamm und Karlsruhe.

Das Ober­landes­gericht Oldenburg geht in seinem Hinweisbeschluss vom 19.6.2018, 2 U 9/18 ebenfalls davon aus, dass VW die vom VW-Abgasskandal Betroffenen vorsätzlich und sittenwid­rig geschädigt hat. Die Richter in Oldenburg erklärten: „Der Senat geht (…) davon aus, dass das Land­gericht die tatbestandlichen Voraus­setzungen des § 826 BGB zu Recht bejaht hat.“ Mit anderen Worten: Sie wollen das Urteil des Land­gerichts Osnabrück vom 12.01.2018, Aktenzeichen: 2 O 779/17, bestätigen und die Berufung von VW dagegen zurück­weisen.

Verjährung droht

Rechte aus dem Kauf eines mit Manipulationssoftware ausgerüsteten Fahrzeugs mit dem Motortyp EA189 (VW, Audi, Skoda, SEAT) können nur noch bis zum Ende des Jahres geltend gemacht werden. Anschließend verjähren die Ansprüche.

Sollten Sie auch betroffen sein und noch immer zögern, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter

0461 97887818 oder per Email an die info@juengst-kahlen.de

Lassen Sie sich nicht von der durch die Politik ins Leben gerufenen Musterfeststellungsklage täuschen. Nach der Feststellungsklage müssen Sie schließlich Ihren eigenen Anspruch ohnehin wieder alleine geltend machen, da es in Deutschland nach wie vor keine Sammelklagen gibt. Auch wenn eine große Berliner Kanzlei mit amerikanischen Wurzeln dies bewirbt, wird auch von dort keine Sammelklage eingereicht, sondern vielmehr einzelne Klagen gefertigt und „gesammelt“, um dann eine Vielzahl an Klagen bei den Gerichten einzureichen.

Den Wert Ihres vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs können Sie bereits ganz einfach hier berechnen:

Abgasskandal weitet sich aus

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Der Abgasskandal weitet sich offenbar auch auf Fahrzeuge mit Benzinmotoren aus. Manager der großen Autokonzerne Daimler, Volkswagen, Porsche, BMW und Audi sollen gemeinsame Abmachungen getroffen haben, um den Einsatz von Partikelfiltern in Benzinmotoren zu verhindern. Entsprechende Hinweise fand die EU-Wettbewerbskommission sowohl in den von den Autokonzernen zur Verfügung gestellten Unterlagen als auch in Dokumenten, die bei verschiedenen Hausdurchsuchungen gefunden wurden.

Danach sollen bereits im Jahr 2009 die Antriebsleiter der einzelnen Unternehmen entschieden haben, dass der Einsatz eines Partikelfilters zur Verringerung des Ausstoßes von gesundheitsschädlichem Feinstaub beim Ottomotor unbedingt vermieden werden soll. Dies geht aus den Protokollen der Arbeitskreise hervor.

Die Entscheidung wurde im Juni 2009 auch von den Entwicklungsleitern unterstützt, um Geld zu sparen. „Das Ziel einer Vermeidung einer kostenintensiven Maßnahme wie Partikelfilter wird seitens der E-Leiter bestätigt“, heißt es in einem der Schriftsätze. Dazu sollten schärfere Grenzwerte für den Ausstoß von Partikeln bei Benzinern möglichst lange hinausgezögert werden. Aus diesem Grund sei ein „politisches Lobbying in Brüssel“ beauftragt worden.

Die Kommission prüft nun, ob die Autohersteller mit den Vereinbarungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Wie zu erwarten war, wollte sich keiner der Konzerne zu den neuen Details im Abgasskandal äußern.

Rückruf auch für Porsche Panamera

Wie zu erwarten war ist nun herausgekommen, dass auch die Dieselmodelle des Porsche Panamera zu viel NOx ausstoßen und daher ein Rückruf angeordnet werden wird.

Nach einem Bericht der Zeitschrift „Spiegel“,. welche sich auf Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium beruft, werde das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Kürze eine verpflichtende Aktion anordnen.