LG Oldenburg erneut contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Oldenburg. Das LG Oldenburg bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 22.01.2019 (16 O 2322/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei ging das LG Oldenburg bei dem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.

LG Osnabrück erneut contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Osnabrück. Das LG Osnabrück bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 16.01.2019 (3 O 1839/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei ging das LG Osnabrück selbst bei dem kleinen 1.6 TDI von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

LG Flensburg contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Flensburg. Das LG Flensburg bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 14.12.2018 (8 O 55/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

LG Flensburg contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Flensburg. Das LG Flensburg bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 14.12.2018 (8 O 67/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

LG Kiel contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Kiel. Das LG Kiel bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 14.12.2018 (5 O 375/17) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Land Baden-Württemberg will VW verklagen

Das Land Baden-Württemberg wird gegen VW auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung klagen. Die geplante Klage bezieht sich auf alle vom Land – etwa für die Polizei – gekauften und geleasten Dieselfahrzeuge von VW, Audi , Skoda und Seat mit dem Motortyp EA 189.

Neue Krise bei VW – unzulässiges Inverkehrbringen von Vorserienfahrzeugen

VW schlingert nach dem VW-Abgasskandal in eine neue Affäre. Der Konzern hat Tausende sogenannter Vorserienfahrzeuge in „unklarem Bauzustand“ ungeprüft an ahnungslose Kunden in aller Welt verkauft. Fast 17.000 solcher Versuchsmodelle, die „Problematiken unterliegen“ hat VW von 2006 bis 2015, „ohne Prüfung und Korrektur vermarktet“, wie es in einem Bericht der VW-Revision heißt. Deren Prüfer hatten im Juli 2016 Alarm geschlagen und in einer als „vertraulich“ eingestuften Mitteilung „dringenden bereichsübergreifenden Handlungsbedarf“ festgestellt. Darunter sind einige, die gefährlich sein könnten, weil keiner sagen kann, welche Teile in ihnen verbaut wurden. Die Käufer ließ der Konzern jahrelang in dem Glauben herumfahren, ihr Wagen komme aus der normalen Serie, geprüft auf alle Funktionen, fehlerfrei. In einem im Oktober 2016 vorgelegten Bericht monierten sie „erhebliche Schwächen“; die „Governanceaufgaben“, also die Verantwortung für saubere Geschäfte, seien „im Wesentlichen nicht wahrgenommen worden“ – eine deutliche Kritik am Topmanagement des Konzerns.

Der jetzige Konzernchef Diess war durch mehrere Revisionsberichte seit Juli 2016 über das Problem und die damit zusammenhängenden Risiken informiert. Dennoch dauerte es mehr als zwei Jahre, bis VW Anfang Dezember 2018 Tausende Kunden anschrieb, sich bei ihnen entschuldigte und sie aufforderte, dem Konzern ihre Autos zurückzuverkaufen.

Im September 2018 informierte VW das Kraftfahrt-Bundesamt, welches einen verpflichtenden Rückruf anordnete und die EU informierte. „Diese Fahrzeuge sind unzulässig in den Verkehr gekommen“, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.

Neben den möglichen Problemen und Risiken fanden die Revisionsexperten sogar Hinweise auf Manipulationen. Werke hätten „manuell“ Karosserie-Nummern von Vorserienfahrzeuge auf den Starttermin der regulären Serie verschoben und so das echte Herstellungsdatum verschleiert.

Nicht nur Tausende Kunden, die teils jahrelang mit Fahrzeugen ohne gültige Betriebserlaubnis durch die Gegend fuhren, fühlen sich betrogen. Auch in der Bundesregierung ist man einmal mehr sauer auf einen Konzern, dessen Interessen man zu schützen versucht – und der dann der Politik mit einer neuen Affäre wieder in den Rücken fällt.

Das Bundesverkehrsministerium hat VW nun als Folge dazu verdonnert, sein Qualitätsmanagement zu prüfen. Das Vertrauen in die Führungsetage scheint in Berlin also aufgebraucht zu sein, zumindest was das operative Geschäft angeht. Jetzt droht auch ein Bußgeld dafür, dass gegen Zulassungsregeln verstoßen worden sein dürfte. „Im Moment wird dies geprüft, da es um verschiedene Verstöße aus dem Bereich der Typgenehmigungsvorschriften gehen könnte“, teilt das Ministerium mit.

Die Strafe könnte für VW empfindlich ausfallen., denn der Bußgeldkatalog sieht bis zu 5.000 €/Fahrzeug für das Vergehen vor, was eine Summe von 20 Millionen Euro ergeben könnte.

Nach dem VW-Abgasskandal (Diesel), den Ungereimtheiten bzgtl. der CO2-Werte und dem nunmher unzulässigen Inverkehrbringen von Vorserienfahrzeugen dürfte VW sowohl in der bislang schützend zur Seite stehenden Politik, als auch bei den Behörden und nicht zuletzt bei den Kunden das letztes Vertrauen endgültig verspielt bzw. aufgebraucht haben.

VG München mahnt Behörden

Im Streit um Softwareupdates bei manipulierten Dieselautos hat das Verwaltungsgericht München von den Behörden Verhältnismäßigkeit gefordert. „Die Dieselfahrer sind in dieser Angelegenheit nicht die Schuldigen“, sagte der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff bei der mündlichen Verhandlung im bundesweit ersten Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit in München. Geklagt hatten bayerische Autofahrer, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Die Softwareupdates stehen aus ihrer Sicht im Verdacht, Folgeschäden an den Fahrzeugen zu verursachen, vereinzelt seien Fahrzeuge nach dem Aufspielen der Updates sogar liegen geblieben. Aus dieser Angst hatten sie sich geweigert, einer Aufforderung der Behörden nachzukommen, ihre Fahrzeuge mit einem Softwareupdate in der Werkstatt nachrüsten zu lassen.

Die zuständigen bayerischen Verwaltungen hatten den Fahrern daraufhin untersagt, ihre Fahrzeuge weiter zu nutzen und diese stillgelegt. Dagegen haben die Betroffenen geklagt.

In anderen Fällen haben Gerichte bislang unterschiedlich entschieden. Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen gaben den Klagen von Dieselfahrern statt. Mehrere andere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Münster dagegen sahen den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhält und wiesen die Klagen ab.

Musterfeststellungsklage, was Sie jetzt wissen müssen

Bei der Musterfeststellungsklage klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gemeinsam mit dem ADAC gegen VW. Das OLG Braunschweig muss feststellen, ob Verbraucher, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Auf der Homepage des Bundesamts für Justiz kann sich der Klage angeschlossen werden. Die Eintragung kostet nichts, der VZBV informiert kostenfrei. Mitglieder des ADAC erhalten im Verfahren eine von der Mitgliedschaft abgedeckte Erstberatung.

Laut dem Bundesamt für Justiz kann die Eintragung grundsätzlich bis einen Tag vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Braunschweig erfolgen. Dieser Termin werde „rechtzeitig auf der Internetseite der Behörde bekannt gemacht“. Danach schickt das Bundesamt den angemeldeten Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu. Die Verhandlung kann nur beginnen, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eingetragen haben.

Bei der Musterfeststellungsklage kann das Gericht nur feststellen, ob ein Schaden vorliegt. Es entscheidet nicht darüber, ob und wie viel Geld der einzelne Verbraucher bekommt. Wenn das Gericht positiv im Sinne der Kläger urteilt, müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche danach noch individuell durchsetzen. Dabei ist das zuständige Gericht dann an das Urteil des OLG Braunschweig oder gegebenenfalls des Bundesgerichtshofs gebunden. Allerdings  ist auch die Zeit zu beachten. Das Verfahren beginnt zunächst am OLG Braunschweig, wo etwa zwei bis drei Jahre vergehen können, bis eine Entscheidung fällt. Unter Umständen muss das Verfahren danach noch vor den Bundesgerichtshof, was weitere zwei bis drei Jahre dauern kann.

Wir vertreten Sie als eine der erfolgreichsten Kanzleien im VW-Abgasskandal gerne mit unserer Erfahung bundesweit bei der Durchsetzung Ihres individuellen Anspruchs.

Allerdings raten wir der Teilnahme an der Musterfeststellungklage ab. Warum wollen Sie noch 2-5 Jahre warten, bis Sie Ihren Schadenersatzanspruch geltend machen? Wenn Sie Ihr Fahrzeug in der Zeit verkaufen, es einen Totalschaden erleidet, gestohlen wird, oder sonstwie untergeht, ist auch Ihr Anspruch weg. Auch wenn das alles nicht passiert, fahren Sie das Fahrzeug in der Zeit weiter, so dass es zu Verschleiß, Reparaturen und somit zu Kosten kommt. Außerdem müssen Sie sich, mit einer Ausnahme (LG Augsburg) vor den Gerichten für Ihre Nutzung (gefahrene Kilometer) eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, welche vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird und dann die Schadenersatzsumme darstellt. Je länger Sie warten, desto weniger bekommen Sie!

Warum also warten, kontaktieren Sie uns jetzt, damit wir noch vor Jahresende (Verjährung) Ihren Anspruch gegen VW gerichtlich geltend machen können.

LG Augsburg contra VW

Auch das LG Augsburg hat sich mit Urteil vom 14.11.2018 (Az.: 021 O 4310/16) der nunmehr gängigen Rechtssprechung angeschlossen und verurteilt VW auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

Allerdings spricht das LG Augsburg dem Kläger als Schadenersatz den vollen Kaufpreis zzgl. Zinsen, ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zu. Die Nutzungsentschädigung, welche sich an den zurückgelegten Kilometern der Klagepartei errechnet wurde bislang von allen Gerichten in Abzug gebracht.

Der Augsburger Richter Rudolf Weigell sah zu einem solchen Abzug (Nutzungsentschädigung) zulasten des Kunden nun keinen Anlass. Er geht im Urteil davon aus, dass ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliegt, da eine Software eingebaut worden sei, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten geführt habe. Der Konzern habe das Ziel verfolgt, mit der Täuschung der Kunden Umsatz und Gewinn zu erzielen, heißt es in dem Urteil.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen und wollen gegen VW vorgehen, kontaktieren Sie uns.

Wir sind eine der erfolgreichsten Kanzleien im VW-Abgasskandal und helfen Betroffenen deutschlandweit. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren vom VW-Abgasskandal betroffen Diesel (Audi, Porsche, Seat, Skoda, VW) gegen Erstattung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für Ihre Laufleistung, zurück zu geben. Die Erstberatung (auch telefonisch) bieten wir Ihnen kostenlos an.

Sämtliche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten.

Wir vertreten erfolgreich deutschlandweit zahlreiche vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter.

Es ist Eile geboten, da die Ansprüche gegen VW, Seat, Skoda und teilweise Audi (was den Motortyp EA189 betrifft) zum 31.12.2018 verjähren.

Kontaktieren Sie uns unter:

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