LG Flensburg contra VW

Das Land­gericht Flensburg bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 07.06.2019, 4 O 1/19 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Flensburg bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

LG Nürnberg-Fürth contra VW

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Das Land­gericht Nürnberg-Fürth bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 04.06.2019, 9 O 9373/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Nürnberg-Fürth bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen kontaktieren Sie uns. Wir verhelfen Ihnen deutschlandweit zu Ihrem Recht.

LG Kiel erneut contra VW

Das Land­gericht Kiel bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 31.05.2019, 3 O 79/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs-entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Kiel bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns. Wir verhelfen Ihnen deutschlandweit zu Ihrem Recht.

LG Osnabrück erneut contra VW

Das Land­gericht Osnabrück bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 23.05.2019, 11 O 3531/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Osnabrück bei einem 1.6 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen? Wir setzen auch Ihre Rechte erfolgreich deutschlandweit durch.

LG Flensburg erneut contra VW

Das Land­gericht Flensburg bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 23.05.2019, 4 O 336/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Flensburg bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

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OLG Karlsruhe contra VW

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab drei Klägern recht, die Dieselfahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gekauft hatten. Das OLG urteilte bei den Klagen gegen die Händler auf Gewährleistung, dass die Händler fabrikneue, typengleiche Ersatzwagen zur Verfügung stellen müssen.

Damit orientiert sich das OLG Karlsruhe an dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17 und bestätigt zudem die Rechtsprechung des LG Hamburg und des LG Augsburg.

OLG Oldenburg mit richtungsweisendem Hinweis

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in dem Verfahren 5 U 151/18 am 08.05.2019 in der mündlichen Verhandlung zu den von VW selbst ernannten „Kauf-nach-Kenntnis-Fällen“ einen richtungsweisenden Hinweis gegeben.

Das OLG Oldenburg teilte mit, dass genau zu hinterfragen sei, wer wem was wann mit welcher Konsequenz mitgeteilt haben soll, was zu einer vollständigen und richtigen Aufklärung des Klägers über die Betroffenheit seines individuellen Fahrzeugs vom Abgasskandal, der Verfügbarkeit und Wirkung eines Softwareupdates und dessen Folgen geführt haben soll.

Damit hat das OLG Oldenburg eine völlig neue Richtung eingeschlagen, denn bislang haben die Landgerichte den Schadenersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nur bejaht, wenn das Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals erworben wurde. Es wurde damit argumentiert, dass der VW-Abgasskandal in den Medien ein besonderes Ausmaß angenommen hat, so dass auch der Käufer davon etwas mitbekommen haben muss.

Diese neue Sichtweise des OLG Oldenburg öffnet Türen, die bislang aufgrund von Verjährung (31.12.2018) verschlossen schienen.

Haben auch Sie einen vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals (September 2015) erworben, ohne zu wissen, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und bislang keine Ansprüche geltend gemacht, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.

Rechtskräftiges Urteil erstritten – VW nimmt Berufung zurück

Unser am 29.03.2019 erstrittenes Urteil vor dem LG Flensburg, 3 O 226/18 ist nunmehr in Rechtskraft erwachsen.

VW legte zunächst, wie üblich, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht ein. Kurze Zeit später wurde die Berufung zurückgenommen, so dass das Urteil nunmehr eines der ganz wenigen rechtskräftigen Urteile gegen VW in Deutschland ist.

LG Kiel contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Kiel. Das LG Kiel bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 10.05.2019 (4 O 186/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen.

Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei ging das LG Kiel bei dem dem 2.0 TDI von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.

VW Abgasskandal oder der größte Betrug Deutschlands

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Der stern ermöglichte jetzt in einem detaillierten Bericht erschütternde Einblicke in den größten Betrug der Bundesrepublik Deutschland, den VW Abgasskandal.

Einen link zu dem lesenswerten Artikel finden Sie hier:

https://www.stern.de/wirtschaft/news/vw–einblicke-in-den-groessten-betrugsfall-der-bundesrepublik-8694458.html