LG Münster contra VW

Das Land­gericht Münster bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 26.06.2019, 08 O 463/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Münster sogar bei einem 1.6 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

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KBA drückt bei Audi lange alle Augen zu

Neue Dokumente belegen, dass der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) von Anfang an darauf aus war, den Herstellern zur Seite zu stehen. Gemeinsam mit dem Präsidenten des KBA, Ekhard Zinke versuchte Dobrindt, den Skandal bereits für erledigt zu erklären, bevor er begonnen hatte – selbst wenn man dafür die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindern musste.

Auf Fragen zu den Vorgängen äußerten sich weder VW und Audi noch das Bundesverkehrsministerium. Sie verweisen auf laufende Verfahren. Das KBA reagierte auch auf mehrfache Anfrage nicht.

Am 5.10.2015 schrieb der heutige VW-Chef Diess an das KBA:„Wie vereinbart bestätigen wir Ihnen hiermit rechtsverbindlich, dass keines der Dieselaggregate in Fahrzeugen der Volkswagen Aktiengesellschaft, für die eine EG-Typengenehmigung nach der Emissionsvorschrift EU6 erteilt wurde, … über eine verbotene Abschalteinrichtung verfügt“.

In der Folge versuchten der Präsident des Amtes, Ekhard Zinke gemeinsam mit Dobrindt den aufkommenden Skandal im Keim zu ersticken. Deren Ausbremsversuche zeigen sich besonders auffällig bei den 3-Liter-Motoren der Schadstoffklasse Euro 6 von Audi, auch verbaut in Porsche-Modellen. VW, dem Hauptverdächtigen im Dieselskandal, waren KBA und Ministerium bereits entgegengekommen. Statt die Autos wegen fehlerhafter Zulassung stillzulegen, wurde VW nur ein Rückruf samt Softwareupdate verordnet. Audi stellte man zunächst sogar einen Freifahrtschein aus.

Wie die Staatsanwaltschaft München II herausfand, lud man dazu am 5.11.2015 Audi-Motorenchef Ulrich Weiß vor die eigens von Dobrindt gegründete Untersuchungskommission nach Berlin ein. Anwesend, so hielt Weiß später fest, waren Michael Steiner (Porsche) und der heutige Konzernboss Diess.

Über das Ergebnis verfasste Weiß eine Notiz: „Ich habe in Berlin – Verkehrsministerium – vor Staatssekretär Herrn Odenwald und KBA-Chef – Herrn Zinke – die Situation in EU und die Vorwürfe aus USA berichtet. Das KBA und das Verkehrsministerium haben uns bescheinigt, dass sie für die EU hier keinen Verstoß sehen.“

Keinen Verstoß: Dabei betonten Mitarbeiter des KBA später in Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft München II, dass man Fahrzeuge nie auf „Defeat Devices“ geprüft habe. Auch weil man dazu gar nicht in der Lage war. Ein Zeuge sagte aus, dass es im Genehmigungsverfahren keine eigenen Messungen des KBA im Hinblick auf mögliche Abschalteinrichtungen gegeben habe.

Dennoch gaben das Verkehrsministerium und das KBA Audi offenbar bereits grünes Licht. Und der Hersteller kommunizierte die frohe Botschaft gleich weiter an die Strafverfolger. Ende November 2015 erreichte die damals noch beteiligte Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein Schreiben von Audi. Darin findet sich der Satz, dass das KBA Audi bestätigt habe, gegen keine europäische Zulassungsvorschrift verstoßen zu haben und somit keine unzulässige Vorrichtung vorliege.

Erst über zwei Jahre nach der rechtsverbindlichen Versicherung von VW-Chef Diess, keine illegalen Abschalteinrichtungen zu verwenden, war das KBA damit in der Lage, Diess zu widerlegen. Der Kuschelkurs zwischen Ministerium, Behörde und Autoindustrie war damit aber nicht beendet. Im Gegenteil: Bei der Reform des KBA berief der aktuelle Verkehrsminister Andreas Scheuer in den neu geschaffenen Beirat gleich den VDA, den Lobbyverband der Autoindustrie. Und auch das KBA steht weiter auf der Bremse. Obwohl Audi im Januar 2018 vom KBA aufgetragen bekam, innerhalb eines Monats Softwareupdates für die manipulierten Modelle vorzulegen, sind noch immer erst vier von acht Updates genehmigungsfähig. Sanktionen durch das KBA? Keine! Bislang hat der Hersteller nur rund 80.000 der betroffenen 151.000 Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen – um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen.

Audi manipulierte stärker als gedacht – KBA zu zahm?

Medienberichten zufolgfe habe Audi nicht nur eine, sondern vier verschiedene Vorrichtungen benutzt, um den Schadstoffausstoß zu manipulieren. Die Berichte stützen sich auf Bescheide des Kraftfahrtbundesamts (KBA), die bis zum Januar 2018 ausgestellt wurden. Dem Bericht zufolge geht es um insgesamt rund 200.000 größere Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6, die auch bei VW und Porsche zum Einsatz kamen.

Die nicht öffentlichen Bescheide des KBA zeigten, dass Audi nicht nur eine, sondern vier Abschalteinrichtungen verbaut habe. Mit diesen Softwaretricks waren Fahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich sauberer als im realen Verkehr.

Den Bescheiden zufolge habe das KBA allerdings nur eine dieser Software-Einrichtungen, nämlich die sogenannte „Aufwärmfunktion“, als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Die anderen drei „Strategien“ habe Audi freiwillig entfernen können.

Von besonderer Brisanz ist dabei, dass das KBA die meisten Modelle gar nicht selbst geprüft hat, sondern sich auf Angaben des Herstellers verlassen hat.

Nur weil das KBA gegenüber Audi großzügig die freiwillige Entfernung der Abschalteinrichtungen zugelassen hat, führt dieser Schritt nicht dazu, dass diese drei Abschalteinrichtungen nicht unzulässig sind.

Hier wird die Behörde noch Rede und Antwort stehen müssen.

LG Hamburg contra VW

Das Land­gericht Hamburg bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 26.06.2019, 329 O 280/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Hamburg bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

LG Flensburg contra VW

Das Land­gericht Flensburg bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 27.06.2019, 3 O 399/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Flensburg bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

LG Kiel contra VW

Das Land­gericht Kiel bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 24.06.2019, 6 O 474/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Kiel bei einem 1.6 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.

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Rückruf bei Opel wegen Abgaswerten

Bei dem vom KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf soll es sich um eine Zwangsmaßnahme handeln, nachdem Opel zuvor angekündigt hatte, eine fehlerhafte Funktion in der Abgasreinigung mit Hilfe einer Software freiwillig beseitigen zu wollen. Nach den Untersuchungen des KBA sollen die zulässigen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) deutlich übertroffen worden sein.

Betroffen von dem Rückruf sind nach den Medienberichten etwa 210.000 Fahrzeuge in ganz Europa, darunter rund 54.000 in Deutschland. 

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um die Modelle Corsa und Adam mit Ottomotor (Benzin).

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Auch Gericht in Prag contra VW

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Über 2400 tschechische VW-Besitzer hatten im vergangenen September eine Sammelklage eingereicht. Das Prager Gericht hat die Entschädigungsansprüche von den vom VW-Abgasskandal Betroffenen anerkannt.

Nach dem Urteil muss VW den tschechischen Betroffenen insgesamt 533 Millionen Kronen (knapp 21 Millionen Euro) an Entschädigung zahlen.

Update zur Verjährung

Bislang gingen die Landgerichte meist davon aus, dass die Ansprüche der vom VW-Abgasskandal Betroffenen mit dem 31.12.2018 verjährt sind.

Aufgrund des richtungsweisenden Hinweises des OLG Oldenburg vom 08.05.2019, 5 U 151/18, zu den von VW selbst ernannten „Kauf-nach-Kenntnis-Fällen“, also dem Kauf nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals (September 2015), sind die Schadenersatzansprüche der Betroffenen aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB gegen VW hinsichtlich des Motortyps EA189 noch nicht zwingend nach dem 31.12.2018 verjährt.

Das OLG Oldenburg teilte mit, dass genau zu hinterfragen sei, wer wem was wann mit welcher Konsequenz mitgeteilt haben soll, was zu einer vollständigen und richtigen Aufklärung des Klägers über die Betroffenheit seines individuellen Fahrzeugs vom Abgasskandal, der Verfügbarkeit und Wirkung eines Softwareupdates und dessen Folgen geführt haben soll.

Haben auch Sie einen vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals (September 2015) erworben, ohne zu wissen, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und bislang keine Ansprüche geltend gemacht, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.

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Hier können Sie Ihren persönlichen Schadenersatzanspruch exakt kalkulieren:

Bei Fragen kontaktieren Sie uns kostenlos unter

Email: info@juengst-kahlen.de

Tel.: 0461 97 88 78 18

Fax.: 0461 97 88 78 28

LG Osnabrück contra VW

Das Land­gericht Osnabrück bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 20.06.2019, 3 O 3493/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Osnabrück bei einem 1.6 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

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