VW Abgasskandal 2.0 beim EA288 weitet sich aus, Arteon

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

n dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den Arteon gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

VW Abgasskandal 2.0 beim EA288 weitet sich aus, VW CC

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

n dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den CC gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

VW Abgasskandal 2.0 beim EA288 weitet sich aus, Sharan II

VW Golf TDI Abgas-Skandal

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

n dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den Sharan II gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

VW Abgasskandal 2.0 beim EA288 weitet sich aus, Touran II

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

n dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den Touran II gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

VW Abgasskandal 2.0 beim EA288 weitet sich aus, Golf VII

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

In dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für andere Modelle gelten, die den gleichen Motor besitzten.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

LG Düsseldorf contra VW beim EA288

Das LG Düsseldorf hat VW mit Urteil vom 17.07.2020, 11 O 190/18 wegen sittenwidriger vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. VW muss den streitgegenständlichen VW Golf VII 2.0 TDI mit dem Motortyp EA288 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Weiter hat das LG Düsseldorf der Klagepartei deliktische Entziehungszinsen zugesprochen.

Abgasskandal bei BMW, erste Urteile

Nun liegen die ersten Urteile gegen BMW vor.

Das LG Düsseldorf hat BMW mit Urteil vom 31.03.2020, AZ: 7 O 67/19 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB bei einem BMW X1 verurteilt.

Das LG Duisburg verurteilte BMW mit Urteil vom 09.06.2020, AZ: 1 O 334/19 zu Sxhadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB bei einem BMW 116d. BMW muss das Fahrzeug zurück nehmen und den Kaufpreis zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen in Höhe von vier Prozent p.a. als Entschädigung leisten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. 

Das LG Duisburg geht davon aus, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschaltvorrichtungen verbaut wurden. BMW konnte diesen Vorwurf nicht hinreichend widerlegen. Generell gelte, dass eine Konstruktion, die die Abgasrückführung von der Außentemperatur abhängig mache, unzulässig sei. Dieser Sachverhalt liege bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug vor. Nach Aussage des LG Duisburg muss für den Verstoß nicht geprüft werden, ob die Grenzwerte tatsächlich überschritten würden. Nach dem Wortlaut der Norm des europäischen Parlaments reiche es aus, dass verbotene Abschalteinrichtungen existieren. Vielmehr reicht es aus, dass Maßnahmen der Emissionskontrolle, die unter den Bedingungen des Prüfzyklus aktiv sind, unter anderen Bedingungen, die üblicherweise beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs hierzulande zu erwarten sind, nicht aktiv sind. Der Wortlaut der Verordnung stellt denn auch nur auf das Ergebnis, die Verringerung der Emissionskontrolle, ab, ohne danach zu differenzieren, ob diese gezielt herbeigeführt wird oder sich lediglich gleichsam zufällig aus der Konstruktion ergibt. Zudem sei nicht jede Verringerung der Emissionskontrolle allein deshalb erlaubt, um den Motor vor Beschädigung zu schützen.

LG Paderborn contra VW – Kauf nach Kenntnis

Das LG Paderborn hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 19.2.2020, 4 O 478/19 verurteilte das LG Paderborn VW, obwohl die Klagepartei das Fahrzeug erst im Jahre 2016, also nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals, erworben hatte.

Dem Argument von VW, dass es sich um einen „Kauf-nach-Kenntnis“-Fall handeln würde, folgte das LG Paderborn nicht.

Am 28.7.2020 wird auch der BGH über einen ähnlichen Fall, VI ZR 5/20 entscheiden.

LG Nürnberg bestätigt Verjährungsbeginn erst mit Rückrufschreiben

Das LG Nürnberg-Fürth bestätigte in seinen Urteilen vom 27.11.2019, Az.: 9 O 3056/19 und vom 28.11.2019, Az.: 9 O 4197/19, dass Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB gegen VW nicht verjährt sind und verurteilte VW entsprechend.

Nach der zutreffenden Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird die erforderliche Kenntnis über die Betroffenheit des individuellen Fahrzeugs vom VW-Abgasskandal frühestens durch das im jeweiligen Einzelfall versandte Rückrufschreiben begründet. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres (31.12.) zu laufen, in dem der Betroffene das Rückrufschreiben erlangt hat. Ansprüche können somit bis zum Ende des Jahres 3 Jahre später geltend gemacht werden. Wer also im Jahre 2017 das Rückrufschreiben erhalten hat, kann seine Ansprüche bis zum 31.12.2020 geltend machen.

VW-Abgasskandal 2.0 (reloaded) rückt näher

Das OLG Köln hat über unzulässige Abschalteinrichtungen beim VW-Motor des Typs EA288, Nachfolger des EA189, mit welchem der VW-Abgasskandal aufkam, zu entscheiden.

In den Verfahren 15 U 234/18 und 15 U 117/19 teilte das OLG Köln mit Hinweisbeschlüssen mit, dass das Bestreiten der Beklagten am Vorhandensein einer den Prüfstand erkennenden und die Abgasbehandlung steuernden Software (klägerische Behauptung), gemessen an den Grundsätzen der sekundären Beweislast, prozessual unzureichend ist. VW muss nun zu diversen vom Gericht aufgeworfenen Fragen Stellung beziehen und sich erklären.