OLG München, Audi haftet für VW Motoren

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Mit insgesamt acht Entscheidungen bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München am Montag (30.11.2020), dass Audi Schadenersatz zahlen muss, obwohl die Motoren von der Konzernmutter aus Wolfsburg entwickelt wurden.

Ein Unternehmen, das für die von ihm hergestellten Geräte vorgefertigte Einbauteile verwendet, treffe grundsätzlich die Sorgfaltspflichten eines Herstellers, argumentierte der 21. Zivilsenat in einem der Urteile.

Damit haftet neben VW als Motorenhersteller auch Audi als Fahrzeughersteller, der die manipulierten Motoren verwendet.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de