Mit insgesamt acht Entscheidungen bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München am Montag (30.11.2020), dass Audi Schadenersatz zahlen muss, obwohl die Motoren von der Konzernmutter aus Wolfsburg entwickelt wurden.
Ein Unternehmen, das für die von ihm hergestellten Geräte vorgefertigte Einbauteile verwendet, treffe grundsätzlich die Sorgfaltspflichten eines Herstellers, argumentierte der 21. Zivilsenat in einem der Urteile.
Damit haftet neben VW als Motorenhersteller auch Audi als Fahrzeughersteller, der die manipulierten Motoren verwendet.