Das OLG Köln hat VW mit Versäumnisurteil vom 19.02.2021, 19 U 151/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Für VW war niemand erschienen, so dass es zum Versäumnisurteil kam.
Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.