OLG Hamm contra Audi, Porsche Cayenne 3.0 TDI, EA897, Euro 6

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Das OLG Hamm hat Audi mit Urteil vom 11.10.2021 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Porsceh Cayenne 3.0 TDI Euro6, der über den Motortyp EA897 verfügt, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.

Das OLG Hamm bestätigt mit dieser Entscheidung, dass beim EA897, Euro6 eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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