Mit Urteil vom 12.12.2019, I-13 U 84/19, verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf im VW-Abgasskandal einen Autohändler zur Zahlung eines Minderungsbetrages. Der Händler muss dem Kläger 25% des Kaufpreises für einen Seat Altea XL als Minderungsbetrag bezahlen.
Das Fahrzeug des VW-Tochterunternehmens Seat sei mit einem manipulierten Motor ausgerüstet, daher mangelhaft und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet gewesen, urteilte das OLG . Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Damit bestätigte das OLG Düsseldorf die Rechtsauffassung des BGH aus dem Hinweisbeschluss vom 8.1.2019, VII ZR 225/17, wonach in einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Mangel zu sehen ist.