Das OLG Düsseldorf hat Porsche mit Urteil vom 30.01.2020, Az. I-13 U 81/19 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Porsche muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich eine Nutzungsentschädugung für die Laufleistung anrechnen lassen.
Vorliegend ging es um einen Porsche Cayenne, in dem der 3,0-Liter-Dieselmotor von Audi verbaut war.
Der mitverklagte Händler wurde zum Rücktritt verurteilt und muss das Fahrzeug, welches an einem Mangel leidet, zurücknehmen.