Neue Möglichkeiten für Käufer gegen VW

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Nach dem jüngsten Urteil im VW-Abgasskandal tun sich neue Möglichkeiten für die betroffenen Käufer auf.

Das LG Hildesheim hat am 17.1.2017 erstmalig einer Klage eines Kunden direkt gegen den Hersteller VW stattgegeben. Nach dem Urteil (3 O 139/16) muss VW das mit der Manipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis – ohne Abzug der zurückgelegten Kilometer – erstatten.

Bislang waren Klagen nur gegen den direkten Vertragspartner, also das Autohaus, über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht möglich.

Das LG Hildesheim sieht in der Manipulationssoftware eine „gesetzeswidrige Manipulation der Motorsteuerung, die gegen eutopäische Vorgaben zur Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen verstößt“. Durch diese Manipulation habe VW, so das LG Hildesheim, „dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise einen Schaden zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betruges verwirklicht“. Es handele sich um eine „Verbrauchertäuschung“.

Die Lösung über § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung), wie es nun erstmalig das LG Hildesheim vollzogen hat, bringt, im Gegensatz zu der kaufrechtlichen Lösung (Gewährleistungsrechte), drei Vorteile für betroffene Kunden mit sich:

  1. Anspruch direkt gegen den Hersteller VW und nicht gegen den Händler, der selber betrogen wurde.
  2. Keine Anrechnung der zurückgelegten Kilometer, sondern Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Abzüge.
  3. Keine Anwendung der kurzen Verjährungsfristen für Gewährleistungsrechte im Kaufrecht (1 Jahr bei Gebrauchtwagenkauf; 2 Jahre bei Neuwagenkauf, ab Übergabedatum), sondern Anwendung der regelmäßugen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (3 Jahre ab Kenntnis des Anspruchs).

Wenn sich andere LG dieser Rechtsprechung anschließen, wird es auch in Deutschland für VW noch richtig teuer.

Sollten Sie fragen haben, beraten wir Sie gerne.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de