Neue Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtung beim EA288

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Im Auftrag des TV-Magazins Report Mainz (SWR) mit einem Golf 7 durchgeführte Tests haben ergeben, dass auch beim EA189-Nachfolger, dem EA288, stark überhöhte Stickoxid-Emissionen beim Realbetrieb auf der Straße zu beobachten sind. Die Untersuchung ergab, dass die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur geschieht. Ein Verfahren, das Fachkreise als „Thermofenster“ bezeichnen.

In einem Gutachten, das dem Europäischen Gerichtshof seit Anfang dieses Jahres vorliegt, werden Thermofenster als illegal bezeichnet; eine Bewertung, die von der Generalanwältin des EuGH ausdrücklich unterstützt wird. Vor einem Jahr hatte VW vehement die Existenz eines Thermofensters beim EA288 abgestritten. Nun wird diese Existenz zugegeben, allerdings als zulässig angesehen, da sie dem Motorenschutz diene. Das abschließende Urteil des Gerichtshofs steht noch aus.

Das KBA hat sich bis dato noch nicht zu einem Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung durchgerungen.

Der EA288 ist konzernübergreifend verbaut worden. Hier eine Übersicht der entsprechenden Modelle:

Audi

A1 (Typ 8X)

A3 (8V)

A4 (B8)

A4 (B9)

A5 (F5)

A6 (C7)

Q2 (GA)

VW 

Amarok

 Arteon

 Beetle

 Caddy

 CC

 Crafter

 Golf VII

 Golf Sportsvan

 Jetta VI

 Passat B8

 Polo V

 Polo VI

 Scirocco III

 Sharan II

 Tiguan

 Tiguan II

 Touran II

 T-Roc

 T6 (California)

Seat

Alhambra II

Arona

Ateca

Ibiza

Leon III

Tarraco

Toledo IV

Skoda

Fabia III

Karoq

Kodiaq

Kodiaq RS

Octavia III

Rapid

Superb III

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de