Auch das LG Paderborn bestätigt in seiner Entscheidung vom 07.04.2017 (2 O 118/16) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die VW AG.
VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.