Mit Urteil vom 9.5.2017 hat das LG Osnabrück (5 O 1198/16) der Klage eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Kunden stattgegeben. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich der gezogenen Nutzungen erstatten. Das Gericht sah den Anspruch des Klägers gegen den Händler auf Rücktritt vom Kaufvertrag und auch den Anspruch gegen VW als Hersteller aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als gegeben an und verurteilte Händler und Hersteller gesamtschuldnerisch zur Rücknahme Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung.
Damit hat ein weiteres Gericht die Argumente, auf welche auch Rechtsanwalt Alexander Jüngst die Verfahren im Abgasskandal stützt, aufgegriffen und bestätigt.