Das LG Oldenburg verurteilte VW mit Urteil vom 06.10.2020, Az.: 1 O 939/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz. VW muss den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
LG Oldenburg contra VW, VW-Abgasskandal 2.0, EA288, Audi A3
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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