Das LG Nürnberg hat Audi mit Urteil vom 26.02.2021, Az. 4 O 1981/20 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Audi A8 3.0 TDI Euro6 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.
Das LG Nürnberg bestätigt mit dieser Entscheidung, dass beim EA897 eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.
Audi hat das Urteil akzeptiert und teilte mit keine Berufung einzulegen.