Das Landgericht Krefeld hat Porsche und den Vertragshändler (Verkäufer) mit Urteil vom 15.01.2020, 2 O 470/18, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Die Porsche AG und der Vertragshändler müssen das fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich einen Gebrauchsvorteil für die gefahrenen Kilometer (Nutzungsentschädigung) anrechnen lassen. Hier ging das LG Krefeld überraschend jedoch nur von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.
Zudem sprach das LG Krefeld dem Kläger deliktische Zinsen vom Tag nach der Übergabe des Fahrzeuges zu.