Das LG Köln hat Audi mit Urteil vom 03.05.2021, Az. 15 O 290/20 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Audi muss als Hersteller des manipulierten Motors (3.0 l TDI V6) das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Porsche Cayenne Euro5 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.
Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteirichtung weshalb durch das KBA auch ein Rückruf angeordnet wurde.
Das LG Köln folgte der klägerischen Argumentation, welcher Audi nicht substantiiert entgegen getreten war, wonach das Fahrzeug zumindest über eine unzulässige Aufheizstrategie verfügt.