Das LG Kiel hat in dem Verfahren 17 O 124/20 in der mündlichen Verhandlung am 02.07.2020 darauf hingewiesen, dass dem Kläger ein sogenannter Anspruch auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB zusteht. Dieser Anspruch verjährt erst nach 10 Jahren. Wer sich durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen bereichert, muss noch zehn Jahre lang den daraus gezogenen finanziellen Vorteil zurückzahlen.
Der BGH hat sich zu dieser Frage bislang nicht geäußert.