Erstmals sind im VW Skandal die Volkswagen AG und ein Händler gleichzeitig dazu verurteilt worden, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen (zurückgelegte Km) zurückzunehmen. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 22.03.2017, 4 O 118/16 sowohl die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadensersatz verurteilt, als auch den Händler aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger kann sich nunmehr aussuchen, von wem er sein Geld zurückholt.
Damit hat das LG Karlsruhe, nach dem LG Hildesheim, nun das zweite Urteil von VW als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gesprochen.
Gleichzeitig war der Händler nach erklärtem Rücktritt vom Kaufvertrag verklagt worden. Das LG Karlsruhe verurteilte den Händler und VW als Gesamtschuldner, so dass sich der Kunde aussuchen kann, von wem er die Zahlung fordert.