Mit Urteil vom 09.06.2017 (2 O 140/16) verurteilte das LG Freiburg die VW AG zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.