Auch das LG Frankfurt Oder bestätigt in seiner Entscheidung vom 17.07.2017 (13 O 174/16) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Betrug des Klägers durch die VW AG.
VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.