Das LG Duisburg hat VW mit Urteil vom 12.01.2021, Az. 12 O 88/20 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Skoda Superb 2.0l TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.
Das LG Duisburg bestätigt mit dieser Entscheidung, dass beim EA288, als Nachfolgemotor des Skandalmotors der ersten Generation EA189, das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Der Motor ist mit einer Steuerungs-Software ausgestattet, die über eine Fahrzykluserkennung und zwei Betriebsmodi verfügt. Die Software schaltet beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) in den Modus 1 um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs (NEFZ), also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt.