Das LG Düsseldorf hat VW mit Urteil vom 17.07.2020, 11 O 190/18 zu Schadenersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Es entschied, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann werde die Abgasreinigung optimiert, während im Straßenverkehr die Emissionswerte steigen.
Bei dem Golf VII handelt es sich um ein Fahrzeug mit dem Nachfolgermotor des vom VW-Abgasskandal betroffenen EA189, dem EA288.
Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass VW unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf für den Golf VII anbietet. Dabei soll ein Software-Update aufgespielt werden, das eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen bewirkt.
Es ist davon auszugehen, dass aus dem freiwilligen Rückruf bald ein verpflichtender Rückruf wird.