Nach dem ersten Urteil im VW Abgasskandal in Deutschland, welches das LG Bochum zu fassen hatte und der Richter offensichtlich ohne tiefgreifendere Kenntnis der Materie die Klage abwies, hat sich das LG Bochum nunmehr auch eines Besseren besonnen und seine Rechtsprechung geändert.
Mit Urteil vom 17.08.2017, I-8 O 26/17 verurteilte das LG Bochum die VW AG zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattungdes Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das Gericht hielt das Fahrzeug wegen Abschaltung der Abgasreinigung für mangelhaft. Dieser Mangel sei auch erheblich. Damit verwirft das LG Bochum seine fehlerhafte ursprüngliche Rechtsprechung, wonach der Mangel nicht erheblich sei.