Das LG Bayreuth verurteilt erneut die VW AG. Es bestätigt in seiner Entscheidung vom 15.09.2017 (23 O 679/16) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die VW AG.
VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.