Das Landgericht Arnsberg hat am 24.03.2017 mehrere Urteile im VW-Abgasskandal erlassen. In seinem Urteil 2 O 375/16 hat das LG Arnsberg den Händler zur Neulieferung eines Fahrzeugs (VW Passat) gegen Rückgabe des manipulierten PKW und ohne Anrechnung der gezogenen Nutzungen (zurückgelegt Km) verurteilt.