KBA Rückruf für VW T5 und T6

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VW muss den Bulli zurückrufen.

Betroffen von dem Rückruf sind weltweit 29.381 Autos vom Typ T5 und T6 der Baujahre 2009 bis 2016, wovon ca. 8.730 in Deutschand zugelassen sind.

Es handelt sich um Fahrzeuge mit dem 103kW-Dieselmotor und dem DQ500-Automatikgetriebe in den Abgasnormen „EU5mod“ und „EU5J“.

Laut dem amtlichen Rückruf des KBA vom 24.1.2020 muss VW das Getriebe und/oder Motorsteuergerät neu programmieren. Von unzulässigen Abschalteinrichtungen ist in dem Rückruf nicht die Rede, nur von einer „Konformitätsabweichung“, die zur Überschreitung des Euro-5-Grenzwertes für Stickoxide führt.

Der erhöhte Stickoxid-Ausstoß und der verpflichtende Rückruf kann durchaus den Verdacht erhärten, dass VW auch beim T5 und T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Schließlich sind die Fahrzeuge mit dem Motor EA189 unterwegs, und der hatte im September 2015 den VW-Abgasskandal ausgelöst.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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