EuGH prüft Thermofenster

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Der Zusammenhang zwischen Temperatur und Abgasreinigung ist ein Verfahren, welches seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals kontrovers diskutiert wird. In einem gewissen Temperaturbereich funktioniert die Abgasreinigung wie sie sollte. Außerhalb des programmierten Bereichs wird die Abgasreinigung dann reduziert und auch ganz abgestellt. Dieser Bereich, in welchem die Abgsreinigung aktiv ist, nennt sich dann „Thermofenster“.

Die Autoindustrie beruft sich auf den sogenannten Bauteilschutz und sieht die Thermofenster als zulässig und legal an. Um mögliche Schäden an den Motoren oder den Bauteilen der Abgasreinigung zu vermeiden, müsse die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen heruntergeregelt werden, heißt es. Selbst die Bundesregierung hatte diese Argumentation bislang stets übernommen.

Auffällig ist jedoch, dass sobald die Temperaturen unter jenen Wert sinken, der in Testlaboren vorgeschrieben ist (20°C – 30°C), fahren die Hersteller per Softwarebefehl die Reinigungssysteme herunter.

Unabhängige Sachverständige halten das aus Motorschutzgründen für unnötig, Juristen das Verfahren für illegal. „Die starken Unterschiede in den Emissionen abhängig von der Temperatur sprechen eindeutig dafür, dass hier eine Abschalteinrichtung eingebaut ist“, sagte der Verwaltungsrechtler Martin Führ von der Uni Darmstadt dem Rechercheteam. „Der Umstand, dass einige Hersteller deutlich bessere Motoren mit angepasster Emissionsminderung konstruiert haben, zeigt, dass es nach dem Stand der Technik möglich war“.

Die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union fordert, die Motoren müssten „im normalen Gebrauch“ ihre Abgase reinigen können. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte schon bald Klärung bringen darüber, wie genau die Formulierung „normaler Gebrauch“ auszulegen ist. Die Argumentation der Autoindustrie könnte allerdings bald ihre Grundlage verlieren, und zwar durch die höchstrichterliche Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Generalanwältin Eleanor Sharpston stellte ihr Gutachten zu der temperaturabhängigen Effektivität der Abgasreinigung vor. Sie will definieren, wann solche Temperatursteuerung zulässig ist und wann nicht. In diesem Verfahren, das ein französisches Gericht zur Klärung nach Luxemburg verwiesen hat, geht es um den Volkswagen-Diesel-Motor EA189, an dem die umstrittenen Abschalteinrichtungen im Jahre 2015 erstmals entdeckt worden waren.

Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet, da auch Daimler aktuell ihre Reduzierung und Abschaltung der Abgasreinigung mit einem zulässigen Thermofenster verteidigt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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