Audi 3.0 Euro5, EA897 mit unzulässiger Abschalteinrichtung

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Der 3,0 Liter-TDI-Motor von Audi mit der Abgasnorm Euro5 vom Typ EA897 verfügt ebenso wie sein Nachfolger mit Euro6 über eine unzulässige Abschalteinrichtung.

In den 3,0 TDI-Motoren von Audi hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechend verpflichtende Rückrufe für die betroffenen Modelle angeordnet. Die Fahrzeuge verfügen über eine Prüfstandserkennung, die bewirkt, dass der die NOx-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im Normalbetrieb auf der Straße wird die Abgasreinigung dann jedoch heruntergefahren, mit der Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) nicht mehr eingehalten werden und um ein Vielfaches überboten werden.

Die Fahrzeuge mit dem 3.0 l Motor mit der Abgasnorm Euro 5 vom Typ EA897 sind werksseitig mit einer Software ausgestattet, die den Betrieb des Fahrzeugs auf dem Prüfstand erkennt und sodann in einen NEFZ-Modus schaltet, bei dem die Abgasrückführung gegenüber dem normalen Fahrbetrieb substantiell erhöht wird mit der entsprechenden Folge für die dann gemessenen Abgaswerte. Das KBA hat die Emissionskontrollsoftware als zu eng bedatet und daher unzulässig beanstandet, was Audi sogar einräumt.

Als Betroffener Halter erhalten Sie ein Rückrufschreiben des Herstellers Audi. Sollten auch Sie vom Abgasskandal betroffen sein, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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