Das LG Krefeld hat am 14.9.2016 in zwei Fällen den Händler verurteilt vom Abgasskandal betroffene und somit manipulierte Fahrzeuge Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises (unter Anrechnung der gezogenen Nutzungen) zurückzunehmen.
Interessant, aber zutreffend, bei den Urteilen ist die Begründung des Gerichts. Zum einen wird der bisherige Streitpunkt, nämlich die Erheblichkeit des Mangels, nicht in den Vordergrund gestellt, zum anderen lässt das Gericht etwaige Folgemängel (Mehrverbrauch, Leistungsverlust, Abweichung anderer Werte auf dem Prüfstand), die durch das Softwareupdate entstehen könnten als sog. „Mangelverdacht“ ausreichen, um ein Rücktrittsrecht des betroffenen Käufers zu bejahen.
Besonders bemerkenswert ist auch, dass das Gericht ein Nacherfüllungsbegehren in jeder Hinsicht als entbehrlich ansieht, da mehrere Gründe zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung führen würden. Es sei nicht zumutbar, dem Betrüger das Fahrzeug zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Aus diesem und anderen Gründen bestehe ein sofortiges Rücktrittsrecht der Betroffenen.