Zulassungsbehörden legen VW Fahrzeuge still

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Die Zulassungsbehörden haben in ganz Deutschland begonnen die Halter von Fahrzeugen, welche vom VW-Abgasskandal betroffen sind und bislang das Software-Update verweigert haben, zum Aufspielen dieses Updates zu zwingen. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR wurden bereits etwa 90 Fahrzeughalter aufgefordert, ihre Fahrzeuge binnen vier Wochen umrüsten zu lassen, andernfalls würden die Autos stillgelegt.

Stilllegungsverfügungen sollen bereits in 10 Fällen erlassen worden sein. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) fordert die Umrüstung der vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge binnen 18 Monaten (nachdem das jeweilige Software-Update für das betroffene Fahrzeug vom KBA freigegeben wurde) vornehmen.

VW selber meldet dem KBA alle Fahrzeuge, die noch mit der alten Motor-Software fahren. Diese Information leitet das KBA an die zuständigen Zulassungsstellen weiter.

Die Zulassungstellen agieren jedoch differenziert.

So werden in München die Halter lediglich einmal gebührenfrei erinnert und ihnen die Möglichkeit zur Äußerung eingeräumt. Kommt keine Reaktion, versendet die Zulassungsstelle eine zweite Aufforderung – und danach gegebenenfalls eben die Stilllegung. Beim Einzug des Fahrzeugscheins und dem Entstempeln des Kennzeichens gehe auch die Polizei zur Hand, heißt es in München.

Auch die anderen Zulassungsstellen erklärten nahezu einhellig, dass sie nach Verstreichen einer letzten (!) Frist betroffene Fahrzeuge stilllegen werden.

In Stuttgart wird dagegen in jedem Einzelfall geprüft, ob der Halter vielleicht aus gewichtigem Grund kein Update durchgeführt hat. Als gewichtiger Grund wird beispielsweise ein anhängiger Rechtsstreit gegen VW oder einen Händler angesehen, so dass eine Stilllegung damit zunächst verhindert werden kann.

Für die betroffenen Halter gibt es auch die Möglichkeit über den Verwaltungsrechtsweg gegen die Stilllegungsverfügung vorzugehen, indem fristgerecht gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt wird. Falls dem Widerspruch nicht abgeholfen wird und ein Widerspruchsbescheid erlassen wird, kann auch noch vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

Wie ich bereits berichtet habe, hat der Landkreis Wittmund seine Stilllegungsverfügung nach einem Widerspruch aufgehoben. Begründet wurde diese Entscheidung mit einem Gutachten, auf welches sich der Sachbearbeiter berief, woraus sich ergebe, dass die Beseitigung des Mangels laut dem dort vorliegenden Gutachten nicht durchgeführt werden kann, da nicht bekannt ist, wie der Mangel abgestellt werden kann, ohne dass weitere Schäden am Fahrzeug dadurch verursacht werden.

Diese Entscheidung wird mit Sicherheit kein Einzelfall bleiben.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de