VW Touareg 3.0 l TDI mit unzulässiger Abschalteinrichtung

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Eigentlich heißt es, dass Menschen durch ihre Fehler lernen – learning by doing. Nicht so bei VW. Als wäre der VW Abgasskandal nicht schon schlimm genug gewesen, scheint man in Wolfsburg weiter auf den illegalen Weg zu setzen.

Wie bereits berichtet erfüllt der neue T6 die behördlichen Vorgaben für die Euro 6 Norm nicht, so dass die Auslieferung gestoppt wurde.

Nun fällt der nächste Verdächtige auf, der Touareg mit der 3.0 TDI Maschine (Euro 6). In diesen Fahrzeugen sind zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen worden. „Im Prüfzyklus NEFZ springt bei diesen Fahrzeugen zum einen eine sogenannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die überwiegend im realen Verkehr nicht aktiviert wird“, schildert das KBA. Zum anderen sei bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt worden, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt.

Das KBA hat daher für die betroffenen VW Touareg einen Rückruf wegen unzulässiger Abgastechnik angeordnet.

VW setzt offenbar weiterhin darauf, in ihre Fahrzeuge unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verbauen.

FotoAlexander-93 / CC BY

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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