VG Stuttgart sieht in der Diesel-Nachrüstung keine Alternative zu Fahrverboten

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart musste sich gestern, Mitwoch, den 19.07.2017, mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe DUH gegen einen neuen Luftreinhalteplan auseinandersetzen. Dieser soll vom 01.01.2018 in Stuttgart gelten. Seit mindestens sieben Jahren werden dort die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zum Teil um das Doppelte übertroffen.

Die DUH sieht allein in Diesel-Fahrverboten ein wirksames Mittel gegen Luftverschmutzung. Aus Sicht des Landes soll man dagegen erst abwarten, ob die von der Autoindustrie angekündigten Nachrüstungen älterer Diesel eine ähnliche Wirkung für die Luftreinhaltung haben, sagten seine Vertreter bei der Verhandlung. Dies wolle man im Jahr 2018 prüfen. Reicht es nicht, kämen die Fahrverbote wieder ins Spiel.

Die Wirksamkeit der Nachrüstung sei noch „mit vielen Fragezeichen behaftet“, sagte Richter Kern. Das Land hatte bei der Verhandlung am Mittwoch versucht, das Verwaltungsgericht davon zu überzeugen, durch Nachrüstungen älterer Diesel um die unpopulären Fahrverbote in Stuttgart herumzukommen. Nachrüstungen seien aber keine vergleichbare Maßnahme zur Luftreinhaltung, sagte Richter Kern deutlich.

Verkündungstermin für eine Entscheidung wurde für den 28.07.2017 beschlossen.

Sollte das Gericht hier der Klage stattgeben und pro Fahrverbote urteilen, könnte dies das Ende des Diesels bedeuten.

 

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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