LG Arnsberg lässt Rückttritt des Klägers zu

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In einem weiteren VW-Abgasskandal-Fall hat das Landgericht Arnsberg am 24.3.2017, 2 O 234/16, einer Klage auf Rücktritt vom Kaufvetrag eines vom Abgasskandal betroffenen Kunden gegen den Händler stattgegeben und diesen zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen (zurückgelegte Km) verurteilt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de